Abschluss, Diplom und Titel
Wenn nach der Ausschreibung mind. sechs Kandidaten und Kandidatinnen die Zulassungsbedingungen erfüllen, findet die Höhere Fachprüfung für Berater im psychosozialen Bereich / Beraterin im psychosozialen Bereich jährlich statt, ansonsten alle zwei Jahre. Die eidg. Prüfung kann in Deutsch, Französisch und Italienisch absolviert werden. Die Kandidierenden können selbst entscheiden, in welcher Sprache sie sich prüfen lassen möchten.
Mindestens 28 Tage vor Prüfungsbeginn werden die Kandidatinnen und Kandidaten aufgeboten. Im Aufgebot enthalten ist das Prüfungsprogramm (inkl. Angeben zu Ort und Zeitpunkt der Prüfung als auch erlaubte Hilfsmittel), Verzeichnis der Experten und Expertinnen sowie Beurteilungskriterien aller Prüfungsteile.
Die Höhere Fachprüfung für Berater im psychosozialen Bereich / Beraterin im psychosozialen Bereich teilt sich in vier Prüfungsteile auf:
Spezialfall: Prüfungskandidaten und Prüfungskandidatinnen, die Aktivmitglied* beim SGfB sind, müssen nur zwei der total vier Prüfungsteile absolvieren. Es sind dies die Prüfungsteile 2 und 3.
1. Diplomarbeit (schriftlich, vorgängig erstellt)
Die Diplomarbeit im Umfang von 40 – 60 A4-Seiten wird von den Kandidatinnen und Kandidaten vorgängig erstellt. Darin beschreiben sie einen Beratungsprozess im psychosozialen Bereich mit einer Einzelperson, einem Paar oder einer Gruppe. Sie setzen sich kritisch mit der eigenen Beratungspraxis auseinander und berücksichtigen dabei die ihnen zur Verfügung stehenden und angewandten Theorien, Ansätze, Zielen, Methoden und Qualitätssicherung.
Damit sollen die Kandidatinnen und Kandidaten aufzeigen, dass sie in der Lage sind, einen komplexen Beratungsprozess zu praxisorientiert und eigenständig zu beschreiben, zu reflektieren und zu evaluieren. Die formalen und inhaltlichen Vorgaben der Diplomarbeit sind aus der Wegleitung für Psychosozialer Berater / Psychosoziale Beraterin zu entnehmen.
2. Beratungskonzept (schriftlich, vorgängig erstellt)
In diesem Prüfungsteil sind die Kandidatinnen und Kandidaten dazu aufgefordert, ein Beratungskonzept im Umfang von 15 – 20 A4-Seiten vorzulegen, das über ihre Beratungstätigkeit Auskunft gibt.
Darin erläutern Sie ihre Einstellung / Selbstverständnis als Beratungsperson zu verschiedenen Themen, wie zum Beispiel: Menschenbild/Ethische Grundsätze, Beratungsansatz, handlungsleitende Theorien, allgemeine und spezifische Beratungsziele, Beratungsmethoden, Aktenführung, Administration, Marketing etc.
3. Beratungspraxis (Audio-/Videoaufnahme) (mündlich, 75 Minuten inkl. Audio-/Videoaufnahme)
Im dritten Prüfungsteil müssen die Kandidaten und Kandidaten im Vorfeld eine Audio- oder Videoaufnahme einer Beratungssitzung erstellen und daraus eine oder zwei Sequenzen von insgesamt acht bis zehn Minuten auswählen. Die ausgewählten Beratungssequenzen werden von den Kandidierenden transkribiert, zusätzlich wird die dazu gehörende Falldarstellung im Umfang einer A4-Seite verfasst. Hierzu gehören Informationen zum Klient/zur Klientin, dem Anliegen bzw. der Problemstellung, dem Kontext der Sitzung und dem Ziel der Beratung.
Die Prüfung durchläuft drei Phasen: Zu Beginn müssen die Kandidierenden den Experten/-innen die Beratungssituation beschreiben und den Beratungsprozess schildern. Hierzu stehen sie den Fragen des Expertengremiums Rede und Antwort. Anschliessend wird die ausgewählte Beratungssequenz gezeigt. Danach beantworten die Kandidatinnen und Kandidaten die Fragen der Experten/Expertinnen.
4. Schlusskolloquium (mündlich, 90 Minuten)
Im Schlusskolloquium stellen die Kandidatinnen und Kandidaten ihr Können unter Beweis, dass sie das eigene Verhalten als Beraterin im psychosozialen Bereich / Berater im psychosozialen Bereich beschreiben, kritisch reflektieren, plausibel und theoriegestützt begründen, realistisch beurteilen, sowie Folgerungen auf die zukünftige berufliche Entwicklung in der psychosozialen Beratung ableiten zu können.
Dafür präsentieren die Kandidierenden ihr Beratungskonzept dem Expertengremium (Dauer: ca. 10 Minuten). Im Anschluss beantworten sie die Fragen der Experten/-innen.
Diplom und Titel
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Höheren Fachprüfung erhalten ein eidgenössisches Diplom und sind berechtigt den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Beraterin im psychosozialen Bereich mit eidgenössischem Diplom / Berater im psychosozialen Bereich mit eidgenössischem Diplom» zu führen.
Auf Französisch: «Conseillère dans le domaine psychosocial avec diplôme fédéral / conseiller dans le domaine psychosocial avec diplôme fédéral»
Auf Italienisch: «Consulente in ambito psicosociale con diploma federale»
Auf Englisch (Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Empfehlung/Übersetzung und keinen geschützten Titel handelt): «Counsellor, Advanced Federal Diploma of Higher Education»
Ausserdem haben Sie mit dem erfolgreichen Abschluss der Höheren Fachprüfung für Psychosoziale Berater / Psychosoziale Beraterinnen die Möglichkeit erleichtert Aktivmitglied beim SGfB zu werden und so zusätzlich auch den Fachtitel «Berater SGfB / Beraterin SGfB» zu erlangen.
*Alles rund um die Aktivmitgliedschaft bei der Schweizerischen Gesellschaft für Beratung sowie dem SGfB-Fachtitel finden Sie hier.