Selbsttest «HR-Fachmann mit eidg. Fachausweis / HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis (BP)»: Ist dieser Lehrgang für mich der richtige?

Eine HR-Fachfrau führt ein Bewerbungsgespräch mit einem Kandidaten durch.

Testen Sie hier, ob eine Tätigkeit im Human Resources Management (HRM) / Personalmanagement mit eidgenössischem Fachausweis zu Ihnen passt und ob ein Vorbereitungslehrgang zur eidg. Berufsprüfung «HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis / HR-Fachmann mit eidg. Fachausweis» (ehemals Personalfachfrau / Personalfachmann / Personalberater / Personalberaterin (BP)) für Sie der richtige Weg ist.

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Wie sieht der Berufsalltag von HR-Fachleuten mit eidg. Fachausweis aus?

Die Berufsprüfung „HR-Fachmann mit eidg. Fachausweis / HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis“ kann in drei Fachrichtungen abgelegt werden, die auf unterschiedliche Tätigkeiten vorbreiten:

Fachrichtung Betriebliches HR-Management (Personalfachmann / Personalfachfrau)

Personalfachleute im betrieblichen HR-Management sind für die gesamte Personaladministration, Rekrutierung und Vorselektion, Personalbetreuung und Personalentwicklung inkl. Lehrlingswesen zuständig.

Sie schreiben Stellen aus, treffen Vorselektionen, führen Interviews und leiten den Rekrutierungsprozess bis zum Vertragsabschluss. Sie führen die Personalakten und bei Personalwechseln regeln sie alle Ein- und Austrittsformalitäten. Durch ihr Fachwissen in allen Fragen des Gehaltswesens, der Sozialversicherungen, des Vertragsrechts oder der beruflichen Vorsorge, sind sie für die Mitarbeitenden im Betrieb kompetente Ansprechpersonen.

Fachrichtung Private Personalvermittlung und -verleih (Personalberater/in, Personalvermittler/in)

Personalberater und Personalvermittler/innen beraten und unterstützen Firmen bei der Personalrekrutierung. Dazu kümmern sie sich einerseits um die Stellenausschreibungen und die Vorselektion der eingegangenen Bewerbungen. Anderseits vermitteln sie geeignete Kandidaten und Kandidatinnen aus ihrem eigenen Kundenstamm.

Fachrichtung Öffentliche Personalvermittlung und -beratung (RAV-Berater / RAV-Beraterin)

Personalberater/innen der öffentlichen Verwaltung beraten und betreuen Stellensuchende. Sie analysieren den Stellenmarkt, akquirieren Kundenfirmen und entscheiden über arbeitsmarktliche Massnahmen wie z.B. Kurse oder Berufspraktika.

Frage 1:

Entsprechen die beschriebenen Tätigkeiten Ihren Vorstellungen? Möchten Sie als HR-Fachfrau / HR-Fachmann mit eidg. Fachausweis arbeiten?

Zielgruppe und Fähigkeiten: Für wen eignet sich die Berufsprüfung (BP) zum HR-Fachmann / HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis? Welche Eigenschaften und Fähigkeiten werden verlangt?

Der Lehrgang und die Berufsprüfung «HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis / HR-Fachmann mit eidg. Fachausweis» eignen sich

  • Berufsleute, welche bereits im Personalwesen tätig sind und sich vertieftes Wissen im Bereich Human Resources Management (HRM) aneignen und durch einen eidg. Fachausweis bestätigen möchten.
  • Personen, welche in einer Personalberatung oder auf einem RAV (regionales Arbeitsvermittlungszentrum) tätig sind oder eine Tätigkeit in diesen Bereichen anstreben.

HR-Fachleute sollten über folgende persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten verfügen:

  • Flexibilität
  • Belastungsfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Empathie
  • Menschenkenntnis
  • kommunikative Fähigkeiten (mündlich und schriftlich)
  • Teamfähigkeiten
  • Hohes Verantwortungsbewusstsein

Frage 2:

Gehören Sie zur Zielgruppe dieser Weiterbildung und verfügen Sie über die nötigen persönlichen Eigenschaften?

Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsprüfung HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis / HR-Fachmann mit eidg. Fachausweis (BP):

Um zur eidg. Berufsprüfung für HR-Fachleute antreten zu können, müssen Sie gemäss der Prüfungsordnung:

  • über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), gymnasiale Matura, Fachmatura oder gleichwertiger Ausweis* verfügen

Und

  • den Ausweis über die erfolgreiche Zertifikatsprüfung für Personalassistenten / Personalassistentinnen vorweisen können.

Und

  • Fachrichtung Betriebliches Human Ressource Management: Nach dem Lehrabschluss oder gleichwertiger Abschluss 4 Jahre Berufspraxis, davon mind. 2 Jahre im HR.
  • Fachrichtung Öffentliche Personalvermittlung und -beratung: 4 Jahre Berufserfahrung nach dem Erwerb des eidg. Fähigkeitszeugnisses (EFZ) oder gleichwertiger Abschluss, wovon mind. 2 Jahre AVIG Vollzugspraxis.
  • Fachrichtung Private Personalvermittlung und -verleih: Nach dem Erwerb des EFZs oder gleichwertiger Abschluss mind. 4 Jahre Berufspraxis, davon mind. 2 Jahre im HR, wovon wiederum mind. 1 Jahr Berufserfahrung in der privaten Personalvermittlung und Personalverleih.

Ob Sie zur Berufsprüfung zugelassen sind, erfahren Sie mindestens drei Monate vor Prüfungsbeginn mit einem schriftlichen Bescheid inkl. Begründung und Rechtsmittelbelehrung im Falle einer Ablehnung.

Hinweis: Die Voraussetzungen wie beispielsweise die Berufserfahrung müssen erst zum Zeitpunkt der eidg. Abschlussprüfung/Prüfungsanmeldung erfüllt sein. Vielleicht sind manche Schulen bereit, Sie auch zu einem Vorbereitungskurs auf die Berufsprüfung zum HR-Fachmann / zur HR-Fachfrau zuzulassen, wenn Sie die Kriterien für die Zulassung zur eidg. Prüfung (noch) nicht erfüllen. Sie müssen dann dafür sorgen, dass Sie die nötigen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Prüfung bzw. Prüfungsanmeldung erfüllen (die Verantwortung liegt bei Ihnen).  

Frage 3:

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Zulassung?

Lernstoff und Inhalte der Weiterbildung

Der Lernstoff bzw. die Inhalte der Vorbereitungskurse auf die eidgenössische Berufsprüfung zum HR-Fachmann mit eidg. Fachausweis / zur HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis richten sich nach den Vorgaben der Trägerschaft der Berufsprüfung, der Human Resources Swiss Exams (HRSE)

Der Lernstoff ist in einen «allgemeinen» Fachrichtungsübergreifenden Teil, sowie in spezifische Fachrichtungs-Teile aufgeteilt.

In diesen Teilen werden die verschiedenen für die Berufsprüfung grundlegenden Handlungskompetenzbereiche abgedeckt:

Fachrichtungsübergreifende Basis

  • Grundlagen/Generalistenwissen im Bereich Personalmanagement (HRM, Arbeitsrecht, Gleichstellungsgesetz, Sozialversicherungen, Datenschutz, Ausländergesetz etc.)
  • Interaktion gestalten (Kommunikation, Beratung, Konfliktsituationen professionell bewältigen)
  • Information und interne und externe Netzwerkpflege

Fachrichtung A: Betriebliches Human Resource Management (HRM)

  • Personal-Gewinnung (Rekrutierung) und Trennung
  • Beratung Mitarbeitende und Vorgesetze zu allen Fragen im Bezug auf den Job, sowie auch Konflikte und schwierige Situationen
  • Beurteilung, Entwicklung, Honorierung (zielgerichtete Personalentwicklung)
  • Prozess- und Projektmanagement, HR-Systemmanagement

Fachrichtung B: Öffentliche Personalvermittlung und Personalberatung

  • Beratung und Vermittlung von Stellensuchenden
  • Zusammenarbeit mit Arbeitgebern
  • Arbeitsmarktliche Massnahmen
  • Hoheitliche Vollzugsaufgaben

Fachrichtung C: Private Personalvermittlung und Personalverleih

  • Vermittlung von Stellensuchenden (professionelle Beratung von Stellensuchenden sowie Vermittlung an die jeweiligen Arbeitgebenden)
  • Zusammenarbeit mit Arbeitgebern (professionelle Steuerung und Begleitung der Rekrutierung von neuen Mitarbeiter/innen für den Kunden, also den Arbeitgebenden)
  • Agieren als Führungsperson (Betreuung von MA)
  • Agieren als Führungsperson (Steuerung Unternehmenseinheit)

Frage 4:

Interessieren Sie diese Inhalte, möchten Sie diese Kenntnisse erwerben

Kosten und Finanzierung der Weiterbildung

Die Kosten unterscheiden sich je nach Anbieter. Generell muss für die 2-3-semestrige HR-Fachfrau Ausbildung, Weiterbildung, die berufsbegleitend konzipiert ist, mit folgenden Kosten gerechnet werden:

  • Lehrgangsgebühren: zwischen CHF 9'100.– und CHF 14'460.– Davon bekommen Sie nach der Prüfung vom Bund auf Antrag (unabhängig vom Resultat) rund 50% zurück.* Hinweis: Mitglieder des Kaufmännischen Verbandes erhalten einen Mitgliederrabatt von bis zu 10% auf die Kurskosten. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
  • Prüfungsgebühren: CHF 1'200.– (Stand März 2023) Die Prüfungsgebühr wird von der Trägerschaft der Berufsprüfung festgelegt. Sie wird von der Kandidatin / dem Kandidaten nach bestätigter Zulassung entrichtet.
  • Extrakosten: An manchen Schulen sind die Kosten für zum Beispiel Lehrmittel, Schulungsunterlagen und Simulationsprüfungen nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten. Informieren Sie sich bitte direkt beim Anbieter Ihrer Wahl, mit welchen Zusatzkosten Sie rechnen müssen.

*Seit dem 1.1.2018 werden die Vorbereitungskurse auf eidgenössische Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP) vom Bund finanziell unterstützt. Absolvierende dieser Lehrgänge können deshalb nach Ablegen der eidgenössischen Prüfung bis zu 50% (max. CHF 9'500.- bei BP, max. 10'500 bei HFP) der bezahlten Kurskosten zurückerstattet bekommen. In Härtefällen werden die Bundesbeiträge ausnahmsweise auch im Voraus ausbezahlt.

Frage 5:

Sind Sie in der Lage, ca. CHF 10'300 – CHF 15'660 für Kursgebühren und Prüfung vorzufinanzieren?

Studiendauer, Anzahl Unterrichtsstunden und Lernaufwand

  • Die HR-Fachfrau Ausbildung, Weiterbildung ist modular aufgebaut und dauert 2–3 Semester. Sie wird berufsbegleitend absolviert.
  • Die Unterrichtszeiten variieren je nach Anbieter. In der Regel finden die Lektionen an zwei Abenden pro Woche oder ganztags an einem Wochentag und/oder Samstag statt.
  • Viele Schulen bieten mittlerweile einen Mix aus Präsenz- und Onlineveranstaltung (Online-, Hybrid-Unterricht, Blended Learning) sowie Selbststudium an.
  • Dank dem berufsbegleitenden Konzept der Weiterbildung können Sie den Lernstoff gleich in der Praxis anwenden und vertiefen. Trotzdem sollten Sie für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und die Selbstlernzeit genügend Zeit einrechnen – wie viel, hängt von Ihrem Vorwissen, Arbeitsstil und Lerntempo ab. Wir empfehlen, vorsichtshalber mindestens 4–6 Stunden pro Woche einzurechnen.

Hinweis: Manche Schulen bieten sog. «Schnupperlektionen» an. Sie haben so die Möglichkeit einen Einblick in den Unterricht sowie Lernatmosphäre zu erhalten. Wichtige Aspekte auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss. Kontaktieren Sie für eine Schnupperlektion am besten die Schule Ihrer Wahl gleich direkt.

Frage 6:

Können Sie die Zeit für den Unterricht und das Selbststudium aufbringen?

Abschluss, Diplom und Titel

Die Berufsprüfung zum HR-Fachmann mit eidg. Fachausweis / zur HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis findet jährlich statt, sofern mindestens 50 Kandidatinnen und Kandidaten die Zulassungsbedingungen erfüllen, ansonsten alle zwei Jahre. Sie kann in Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden.

Die Kandidaten und Kandidatinnen werden mind. 3 Wochen vor Prüfungsbeginn aufgeboten. Im Aufgebot enthalten sind dabei das Prüfungsprogramm (mit Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie zulässige Hilfsmittel) sowie das Verzeichnis der Experten/-innen.

Die Berufsprüfung ist in 3 Prüfungsteile aufgeteilt.

1. Generalistenwissen (schriftlich, 180 Minuten)

Dieser erste Prüfungsteil ist für alle Fachrichtungen gleich. In dieser schriftlichen Prüfung stellen die Kandidierenden ihr umfassendes Generalistenwissen im Bereich HRM unter Beweis. Die Prüfung besteht aus verschiedenen Aufgabentypen wie Single-Choice, Multiple-Choice, Reihenfolgenfragen, Zuordnungsfragen und offenen Fragen.

2. Integrierte Fallstudie (schriftlich, 210 Minuten), Präsentation und Fachgespräch (mündlich, 50 Minuten Vorbereitung, 10 Minuten Präsentation, 20 Minuten Fachgespräch)

In diesem Prüfungsteil bearbeiten die Kandidierenden eine vernetzte Fallstudie, welche sie entlang der zentralen Prozesse der jeweiligen Fachrichtung orientiert. Die Fallstudie wird für jede Fachrichtung separat erstellt.

3. Mini Cases (mündlich, 30 Minuten), Reflexion Gesprächssituation inkl. Video zur Vorbereitung (mündlich, 20 Minuten Videoanalyse, 20 Minuten Reflexion)

Im dritten Prüfungsteil erhalten die Kandidierenden eine Ausgangslage, welche sie analysieren und Lösungsvorschläge erarbeiten. Den Lösungsvorschlag wird anschliessend präsentiert. Nach der Präsentation stellen sich die Kandidierenden den Fragen der Experten und Expertinnen zum vorgestellten Lösungsansatz.

Diplom und Titel

Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung erhalten einen eidgenössischen Fachausweis und sind berechtigt den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «HR-Fachmann/HR-Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis, Fachrichtung Betriebliches Human Resource Management», «HR-Fachmann / HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis, Fachrichtung Öffentliche Personalvermittlung und -beratung», «HR-Fachmann/HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis, Fachrichtung Private Personalvermittlung und -verleih» zu führen.

  • Auf Französisch: «Spécialiste RH avec brevet federal, option de spécialisation Gestion du personell en entreprise», «Spécialiste RH avec brevet federal, option de spécialisation Placement public et conseil en personell», «Spécialiste RH avec brevet federal, option de spécialisation Placement privé et location de services»
  • Auf Italienisch: «Specialista in risorse umane con attestato professionale federale, optione Gestione del personale nell`azienda», «Specialista in risorse umane con attestato professionale federale, optione Servizi pubblici di collocamento e consulenza al personale», «Specialista in risorse umane con attestato professionale federale, optione Collocamento private e personale a prestito»
  • Auf Englisch: «HR Specialist, Federal Diploma of Higher Education, Option: Corporate Human Resources Management», «HR Specialist, Federal Diploma of Higher Education, Option: Personell Placement and Consultation», «HR Specialist, Federal Diploma of Higher Education, Option: Private Personnel Recruitment and Temporary Staffing» (Achtung: Kein geschützter Titel nur eine Empfehlung)

Frage 7:

Trauen Sie sich zu, die Berufsprüfung zum eidgenössischen Fachausweis zu bestehen?